- BITV
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BITV (Barrierefreie‑Informationstechnik‑Verordnung) Eine deutsche Verordnung, die festlegt, wie Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei gestaltet sein müssen. Sie setzt die europäischen Vorgaben der EU‑Richtlinie 2016/2102 um und orientiert sich inhaltlich an den internationalen WCAG‑Standards.
Geltungsbereich
- Behörden und öffentliche Einrichtungen des Bundes
- Teilweise auch Landes‑ und Kommunalverwaltungen (je nach Landesrecht)
- Digitale Angebote wie Websites, Apps, Dokumente und Intranets
Inhalte und Anforderungen
- Umsetzung der WCAG‑Erfolgskriterien (meist auf Level AA)
- Barrierefreie Gestaltung von Navigation, Struktur, Kontrasten, Formularen und Medien
- Bereitstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit
- Möglichkeit zur Feedback‑ und Durchsetzungsstelle für Nutzer
Ziel
Digitale Angebote des öffentlichen Sektors sollen für alle Menschen zugänglich sein – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.