BITV

BITV (Barrierefreie‑Informationstechnik‑Verordnung) Eine deutsche Verordnung, die festlegt, wie Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei gestaltet sein müssen. Sie setzt die europäischen Vorgaben der EU‑Richtlinie 2016/2102 um und orientiert sich inhaltlich an den internationalen WCAG‑Standards.

 

Geltungsbereich

  • Behörden und öffentliche Einrichtungen des Bundes
  • Teilweise auch Landes‑ und Kommunalverwaltungen (je nach Landesrecht)
  • Digitale Angebote wie Websites, Apps, Dokumente und Intranets

 

Inhalte und Anforderungen

  • Umsetzung der WCAG‑Erfolgskriterien (meist auf Level AA)
  • Barrierefreie Gestaltung von Navigation, Struktur, Kontrasten, Formularen und Medien
  • Bereitstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Möglichkeit zur Feedback‑ und Durchsetzungsstelle für Nutzer

 

Ziel

Digitale Angebote des öffentlichen Sektors sollen für alle Menschen zugänglich sein – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.